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Lungenfunktionsdiagnostik

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Lungenfunktionsdiagnostik

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Unsere Leistungen

Lungenfunktionsdiagnostik

Eine Lungenfunktionsdiagnostik kann notwendig sein, wenn ein Kind an wiederkehrenden Atemwegserkrankungen leidet, z. B. an Asthma oder chronischer Bronchitis. Es kann auch empfohlen werden, wenn ein Kind Symptome wie Husten, Atemnot oder Keuchen hat, die auf eine Atemwegserkrankung hinweisen könnten.

Bei einer Lungenfunktionsdiagnostik wird die Funktion der Lunge und der Atemwege gemessen. Wir verwenden spezielle Geräte, um verschiedene Parameter zu messen, wie z. B. die Menge an eingeatmeter Luft, die Menge an ausgeatmeter Luft, die Geschwindigkeit des Atemstroms und die Menge an Sauerstoff, die in das Blut aufgenommen wird. Die Untersuchung ist schmerzfrei und dauert in der Regel nur wenige Minuten. Es wird normalerweise empfohlen, dass das Kind mindestens sechs Jahre alt ist, um zuverlässige Testergebnisse zu erhalten. Unsere Kinderärzte werten die Ergebnisse aus und stellen anschließend eine Diagnose mithilfe derer eine geeignete Behandlung empfohlen wird.

Wir empfehlen, dass Eltern ihre Kinder regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen bringen, um mögliche Atemwegserkrankungen frühzeitig zu erkennen. Bei Bedarf können wir eine Lungenfunktionsdiagnostik durchführen, um die Atemwegsfunktion zu bewerten und das Risiko weiterer Komplikationen zu minimieren.

Bei der Lungenfunktionsdiagnostik handelt es sich um eine so genannte IGeL-Leistung, also eine nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommene Leistung.

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Hinweis

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz - es gefährdet die Versorgung

Liebe Eltern, liebe Kinder, liebe’r Besucher’in,

bitte lesen dies sorgfältig und unterstützen Sie uns in Ihrem Sinne und im Sinne Ihrer Kinder!

Die aktuelle Bundesregierung strebt unter dem Namen „GesetzlicheKrankenVersicherung-Beitragsstabilisierungsgesetz“ (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gkv-1181958) erhebliche Einsparungen in der medizinischen Versorgung der gesetzlich Versicherten an.

Durch die Wiedereinführung von Obergrenzen für die Behandlungsfälle und Leistungen werden nicht nur für uns KinderärztInnen, sondern auch für die fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen aktuell vorgehaltene Sprechzeiten kaum noch realisierbar sein. Termine für Kassenpatienten beim Augen-, Haut- oder HNO-Arzt, die ja sogar jetzt schon knapp sind, werden ganz schnell im Quartal vergriffen sein, wenn die Fallzahlobergrenze von gesetzlich Versicherten erreicht ist. Eine Überweisung eines solchen Patienten durch uns wird keinen Facharzt zu unbezahlter Arbeit erweichen. Patienten werden also noch länger auf Behandlung warten müssen, Sie kennen die Folgen!

Diese geplante Neuerung widerspricht komplett unserer Vorstellung von verlässlicher und kontinuierlicher Begleitung unserer PatientInnen und deren Familien. Wir sind zu der Erkenntnis gelangt, dass wir uns mit vielen anderen Praxen aus der Region an die Bundestagsabgeordneten unserer Wahlkreise wenden, und Sie hiermit bitten wollen, dies ebenso zu tun. Nur der Druck der Wähler kann ein politisches System zum Nachdenken und Einlenken bringen. Wir haben ein Schreiben vorbereitet, das Sie als pdf dieser Nachricht angehängt finden. Wir möchten Sie dringend bitten, dies zu lesen, zu unterschreiben und dann entweder direkt an Ihre Bundestags-Abgeordnete Frau Breher zu senden (silvia.breher@bundestag.de), oder mir  zukommen zu lassen, damit ich es Frau Breher zum 08.06.2026 in Berlin übergeben kann.

Ich bitte Sie um nicht weniger als mitzuhelfen, dass die bisherige Versorgung Ihrer Kinder bestehen bleibt! Sie tun das also nicht für mich, sondern für Ihre Kinder!

https://kinderarzt-clp.de/wp-content/uploads/2026/05/Anschreiben-Eltern-So-bitte-nicht.pdf

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