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Hör,- Seh- und Sprachtest

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Für Sie vor Ort

Hör,- Seh- und Sprachtest

Sehtest

Unsere Leistungen

Hör,- Seh- und Sprachtest

Hör-, Seh- und Sprachtests werden bei Kindern durchgeführt, um mögliche Störungen in diesen Bereichen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Eine solche Störung kann die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen und in der Schule oder im späteren Leben zu Schwierigkeiten führen.

Hör-, Seh- und Sprachtests sollten regelmäßig im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden. In bestimmten Fällen können sie auch außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen notwendig sein, zum Beispiel wenn das Kind auffällig reagiert oder Symptome aufweist. Eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von Hör-, Seh- oder Sprachstörungen kann dabei helfen, langfristige Konsequenzen zu vermeiden.

Wir verwenden moderne Technologien und Geräte, mit denen wir mögliche Defizite schnell und präzise bereits bei Neugeborenen diagnostizieren können.

Wenn ein Test Hinweise auf Hör-, Seh- oder Sprachprobleme ergibt, empfehlen wir Ihnen als erster Ansprechpartner einen individuellen Behandlungsplan und überweisen Ihr Kind an einen Spezialisten.

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Hinweis

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz - es gefährdet die Versorgung

Liebe Eltern, liebe Kinder, liebe’r Besucher’in,

bitte lesen dies sorgfältig und unterstützen Sie uns in Ihrem Sinne und im Sinne Ihrer Kinder!

Die aktuelle Bundesregierung strebt unter dem Namen „GesetzlicheKrankenVersicherung-Beitragsstabilisierungsgesetz“ (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gkv-1181958) erhebliche Einsparungen in der medizinischen Versorgung der gesetzlich Versicherten an.

Durch die Wiedereinführung von Obergrenzen für die Behandlungsfälle und Leistungen werden nicht nur für uns KinderärztInnen, sondern auch für die fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen aktuell vorgehaltene Sprechzeiten kaum noch realisierbar sein. Termine für Kassenpatienten beim Augen-, Haut- oder HNO-Arzt, die ja sogar jetzt schon knapp sind, werden ganz schnell im Quartal vergriffen sein, wenn die Fallzahlobergrenze von gesetzlich Versicherten erreicht ist. Eine Überweisung eines solchen Patienten durch uns wird keinen Facharzt zu unbezahlter Arbeit erweichen. Patienten werden also noch länger auf Behandlung warten müssen, Sie kennen die Folgen!

Diese geplante Neuerung widerspricht komplett unserer Vorstellung von verlässlicher und kontinuierlicher Begleitung unserer PatientInnen und deren Familien. Wir sind zu der Erkenntnis gelangt, dass wir uns mit vielen anderen Praxen aus der Region an die Bundestagsabgeordneten unserer Wahlkreise wenden, und Sie hiermit bitten wollen, dies ebenso zu tun. Nur der Druck der Wähler kann ein politisches System zum Nachdenken und Einlenken bringen. Wir haben ein Schreiben vorbereitet, das Sie als pdf dieser Nachricht angehängt finden. Wir möchten Sie dringend bitten, dies zu lesen, zu unterschreiben und dann entweder direkt an Ihre Bundestags-Abgeordnete Frau Breher zu senden (silvia.breher@bundestag.de), oder mir  zukommen zu lassen, damit ich es Frau Breher zum 08.06.2026 in Berlin übergeben kann.

Ich bitte Sie um nicht weniger als mitzuhelfen, dass die bisherige Versorgung Ihrer Kinder bestehen bleibt! Sie tun das also nicht für mich, sondern für Ihre Kinder!

https://kinderarzt-clp.de/wp-content/uploads/2026/05/Anschreiben-Eltern-So-bitte-nicht.pdf

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