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Sonografie

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Für Sie vor Ort

Sonografie

002 ultraschall

Unsere Leistungen

Sonografie

Unter der Sonografie versteht man die Ultraschalluntersuchung von verschiedenen Organen im Körper. In unserer Kinderarztpraxis verwenden wir die Sonografie in der Regel zur Diagnostik und Verlaufskontrolle von Erkrankungen und Verletzungen. Die Untersuchung ist schmerzfrei und ungefährlich, da dabei keine ionisierende Strahlung verwendet wird.

Je nach Beschwerden und Erkrankungen des Kindes können unterschiedliche Organe und Gewebe mit der Sonografie untersucht werden. Beispielsweise können die Bauchorgane (Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, Nieren) oder die Schilddrüse untersucht werden. Auch die Untersuchung des Herzens (Echokardiografie) und der Hüften (Hüftsonografie) sind in unserer Praxis möglich.

Die Sonografie wird nur von speziell ausgebildeten Fachärzten durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse der Untersuchung besprechen wir im Anschluss mit den Eltern und planen gegebenenfalls weitere Schritte zur Diagnostik oder Behandlung.

Bei der Sonografie handelt es sich um eine so genannte IGeL-Leistung, also eine nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommene Leistung.

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Hinweis

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz - es gefährdet die Versorgung

Liebe Eltern, liebe Kinder, liebe’r Besucher’in,

bitte lesen dies sorgfältig und unterstützen Sie uns in Ihrem Sinne und im Sinne Ihrer Kinder!

Die aktuelle Bundesregierung strebt unter dem Namen „GesetzlicheKrankenVersicherung-Beitragsstabilisierungsgesetz“ (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gkv-1181958) erhebliche Einsparungen in der medizinischen Versorgung der gesetzlich Versicherten an.

Durch die Wiedereinführung von Obergrenzen für die Behandlungsfälle und Leistungen werden nicht nur für uns KinderärztInnen, sondern auch für die fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen aktuell vorgehaltene Sprechzeiten kaum noch realisierbar sein. Termine für Kassenpatienten beim Augen-, Haut- oder HNO-Arzt, die ja sogar jetzt schon knapp sind, werden ganz schnell im Quartal vergriffen sein, wenn die Fallzahlobergrenze von gesetzlich Versicherten erreicht ist. Eine Überweisung eines solchen Patienten durch uns wird keinen Facharzt zu unbezahlter Arbeit erweichen. Patienten werden also noch länger auf Behandlung warten müssen, Sie kennen die Folgen!

Diese geplante Neuerung widerspricht komplett unserer Vorstellung von verlässlicher und kontinuierlicher Begleitung unserer PatientInnen und deren Familien. Wir sind zu der Erkenntnis gelangt, dass wir uns mit vielen anderen Praxen aus der Region an die Bundestagsabgeordneten unserer Wahlkreise wenden, und Sie hiermit bitten wollen, dies ebenso zu tun. Nur der Druck der Wähler kann ein politisches System zum Nachdenken und Einlenken bringen. Wir haben ein Schreiben vorbereitet, das Sie als pdf dieser Nachricht angehängt finden. Wir möchten Sie dringend bitten, dies zu lesen, zu unterschreiben und dann entweder direkt an Ihre Bundestags-Abgeordnete Frau Breher zu senden (silvia.breher@bundestag.de), oder mir  zukommen zu lassen, damit ich es Frau Breher zum 08.06.2026 in Berlin übergeben kann.

Ich bitte Sie um nicht weniger als mitzuhelfen, dass die bisherige Versorgung Ihrer Kinder bestehen bleibt! Sie tun das also nicht für mich, sondern für Ihre Kinder!

https://kinderarzt-clp.de/wp-content/uploads/2026/05/Anschreiben-Eltern-So-bitte-nicht.pdf

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